Der EU-Sozialschmarotzer-Schmäh vom türkisen „Geilomobil“-Fahrer

Österreich ist schon eines der strengsten Länder, was Sozialleistungen für EU-Bürger betrifft. Die Wartefrist von 5 Jahren für EU-Bürger in der angedachten Form ist großteils EU-rechtswidrig. Natürlich kann das geändert werden, aber nur unionsweit und nicht im türkisenen Alleingang. EU-Bashing einer angeblichen Europa-Partei! Hier werden auch viele Nebelgranaten gezündet, um die Neiddebatte schön am Laufen zu halten. Ein paar Klarstellungen.

Dürfen EU-Bürger das Sozialsystem bewusst ausnutzen?
Nein. Es gibt kein EU-Recht, das allein mit dem Aufenthalt in einem anderen EU-Land den Anspruch auf Sozialleistungen verknüpft. Ganz im Gegenteil, die Freizügigkeitsregeln sehen vor, dass jedes Land bei Missbrauch der Freizügigkeit eine Abschiebung und ein Wiedereinreiseverbot verhängen kann. In Österreich müssen sich auch EU-Bürger bei der Fremdenpolizei melden. Haben sie keinen Job, müssen sie über genug Finanzmittel (monatliches Einkommen in Höhe der Mindestsicherung) verfügen, sonst werden sie abgeschoben.
Haben EU-Bürger Anspruch auf Mindessicherung?
EU- und EWR-Bürger haben nur dann sofort Anspruch, wenn sie auch in Österreich arbeiten und ins Sozialsystem einzahlen. Wenn sich die EU-Bürger nicht selbst erhalten können, kann nach drei Monaten ein Ausweisungsverfahren eingeleitet werden. Nur wer länger als 5 Jahre in Österreich seinen Hauptwohnsitz hat, kann Mindestsicherung in vollem Umfang beanspruchen.
Ab wann Arbeitslosengeld für EU-Bürger?
Die Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld richten sich immer nach nationalem Recht. Die in den EWR Staaten oder der Schweiz zurückgelegten Versicherungszeiten werden für die Erfüllung der Anwartschaft und bei der Festsetzung der Bezugsdauer mit österreichischen Zeiten zusammengerechnet, sofern Sie vor der Antragstellung auf die Leistung mindestens einen Tag in Österreich arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt waren (Anm.: Das soll auf 3 Monate per EU-Beschluss ausgeweitet werden). Dabei arbeiten sehr wenige EU-Bürger nur für einige Tage und beziehen dann Arbeitslosengeld. Etwa 3.000 Personen beziehen so Arbeitslosengeld, obwohl sie weniger als 3 Monate hier beschäftigt waren. Davon sind mehr als 2.000 Österreicher, die im Ausland gejobbt haben.
Weitere Infos:
Der Standard: http://derstandard.at/2000063665642/Wo-die-OeVP-Sozialleistungen-kuerzen-will
Die Presse: http://diepresse.com/home/ausland/eu/1512821/Wer-Sozialhilfe-will-muss-arbeiten 
Der Standard: http://derstandard.at/2000035928201/Nur-wer-arbeitet-kann-in-Oesterreich-sofort-Mindestsicherung-beziehen
AMS:http://www.ams.at/service-arbeitsuchende/finanzielles/leistungen/arbeitslosenversicherung-ewr-raum-schweiz
Ach ja, die Anpassung der Kinderbeihilfe an die tatsächlichen Lebenskosten in den Ländern. Auch so eine unausgegorene Idee. Dabei wird nicht an die Kosten gedacht, sondern nur an die Neiddebatte der intellektuell Schlichten. Denn was hilft es, die Kinderbeihilfe um rund 145 Mio. Euro zu senken, wenn dann viele rumänische, bulgarische oder auch slowakische Pflegekräfte ihrer Kinder nach Österreich holen. Was sie können und dürfen! Dann kostet das wegen benötigter Schulen, Ausbildungen usw. viel mehr!