ELGA- Die Mühen der Abmeldung

Der Ansturm Austrittswilliger ist größer, als gedacht, trotz indiskutabler Hürden. Aber ist es auch sinnvoll? Im Moment denke ich: ja.

Zunächst eine Feststellung: ELGA ist in einem Punkt auf jeden Fall eine Provokation: die grundsätzliche Benutzung und Verwaltung funktioniert nur mit einer sogenannten Bürgerkarte, die kein Mensch in Österreich auf seiner E-Card freigeschaltet hat. Selbes Lied bei der elektronischen Signatur. ELGA funktioniert also nur, wenn die jeweiligen Versicherten eine Bügerkarte haben! Dieser Umstand ist auch das Hauptproblem bei der Abmeldung.
Prinzipiell kann man/frau sich komplett abmelden, oder in Teilen. Ohne Bürgerkarte geht das nicht online. (Ältere oder der heute gängigen Technik gegenüber ängstlich eingestellte Menschen müssen minutenlang an einer Telefonhotline warten, um dann ihre Adresse bekanntzugeben, an die benötigte Formulare geschickt werden. Wieso ich diese Formulare nicht bei einer Stelle der Gebietskrankenkasse holen kann, bleibt ein weiteres Rätsel!)

OK, dann halt ein Formular online ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben, einscannen und mit der Kopie eines Personalausweises (erkennbare Unterschrift!) per E-Mail an die zuständige ELGA-Stelle senden. Der Aufwand dafür beträgt maximal 10 Minuten und praktisch jeder, der die vorher deklinierten Schritte durchführen konnte, hat einen Drucker mit Scannerfunktion daheim.
Aber nein, das ist nicht möglich. Keine E-Mails! Die ELGA Gmbh provoziert im 21.Jahrhundert alle Abmeldewilligen zum Gang zur Post. Dort muss das ausgedruckte Formular samt Ausweiskopie per Brief abgeschickt werden. An ein Postfach. Sehr sicher, nebenbei, meine SV-Nummer, Adresse und eine Passkopie postalisch durch Österreich zu schicken. Einige Wochen später bekommt man/frau einen dünnen Brief, indem die Abmeldung bestätigt wurde.

Aber ist das Abmelden sinnvoll? Ich denke im Moment schon.

Es ist nicht geklärt, in welcher Form Befunde eingelesen werden. Es ist nicht geklärt, was im Falle einer Fehlbehandlung passiert, wer haftet für Behandlungsfehler beim Übersehen eines wichtigen Dokuments. Wie gestaltet sich der Zugriff von Personen ohne Online-Zugang? Ist die Apotheken-Funktion nicht abgeschalten, bekommt der Versicherte dann ohne E-Card keine Medikamente? Oder nicht die verschriebenen? Wieso stoßen Zahnärzte erst nach 2020 zu ELGA? Fragen über Fragen. Die ersten juristischen Fachbücher zum Thema ELGA finden sich schon in den Regalen der Spezialbuchhandlungen.
Und die nach meiner Meinung größte Problematik: jetzt schon sind viele Menschen (und nicht unbedingt betagte Patienten) beim Arzt unfähig, eine halbwegs relevante Anamnese oder, wenigstens, eine Symptombeschreibung samt Liste eingenommener Medikamente abzugeben. Diese Personen werden durch die trügerische Sicherheit eines Systems, das ja eh alles weiß, nur noch unkooperativer beim jeweiligen Arzt.

Daher denke ich, muss noch einiges an diesem System geschraubt und verbessert werden. Ich bin übrigens abgemeldet.